Presbyteriumswahlen

Der BVA (Leitung des Kirchenkreises) hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 zur Kenntnis genommen, dass in Ihrer Gemeinde für die Presbyteriumswahl 2020 keine ausreichende Vorschlagsliste vorliegt und weniger Kandidaten als beschlossene Presbyterstellen vorhanden sind. Dennoch hat der BVA beschlossen, Ihrem Presbyterium gem. § 15 a Abs. 3 Presbyteriumswahlgesetz zu gestatten, die Wahl ausnahmsweise nicht durchzuführen, so dass die Vorgeschlagenen als gewählt gelten. Ebenso gilt die vorgeschlagene beruflich Mitarbeitende gem. § 5 Abs. 1 MWG als gewählt.

Für uns in Oberndorf bedeutet das:

Das neue Presbyterium unserer Kirchengemeinde wird aus folgenden Mitgliedern bestehen:
Bernhard Bender
Jens Heberling
Christel Heimann
Elke Luh
Marion Mehl
Carmen Michel
Martina Loos-Osterkamp
Klaus Toscher

Wir freuen uns auf eine gute, erfolgreiche und von Gottes Geist inspirierte Zusammenarbeit.

Unser neues Presbyterium wird am 22. März 2020 im Gottesdienst um 9.30 Uhr eingeführt.

Wir weisen darauf hin, dass alle Wahlberechtigten Beschwerde gegen die Wahl erheben können, wenn gesetzliche Vorschriften im Rahmen der Wahl verletzt wurden. Eine Beschwerde ist schriftlich unter Angabe der Gründe mit einer Frist von 3 Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Bevollmächtigtenausschuss des Kirchenkreises an Lahn und Dill, Turmstraße 34, 35578 Wetzlar, einzulegen. Die Beschwerdefrist endet am 12.12.2019.

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