Presbyteriumswahlen 2020

Am 1. März 2020 werden in den Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland Männer und Frauen in das Presbyterium gewählt. Auch in unserer Gemeinde sind acht Stellen im Presbyterium zu besetzen.

Wir suchen engagierte Gemeindeglieder, die aktiv die Zukunft unserer Kirchengemeinde kreativ und kritisch mitgestalten wollen.


Das Wahlverfahren ist abgeschlossen. Leider sind sind nicht genügend Vorschläge beim Presbyterium eingegangen. Daher wird am 17. November 2019 nach dem Gottesdienst (9:30 Uhr) eine Gemeindeversammlung (ca. 10:30 Uhr) einberufen. Auf der Gemeindeversammlung können weitere Vorschläge gemacht werden.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens acht Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind ein beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Voraussetzungen sind in den Artikel 44 bis 48 Kirchenordnung festgelegt.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen ( Art. 44 bis 48 Kirchenordnung).

Weitere Informationen rund um das Presbyterium finden Sie in der Broschüre der Evangelischen Kirche im Rheinland .

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